Haftungshinweis: Das nachstehende Muster ist von einem Rechtsanwalt (https://drschwenke.de) entsprechend den typischen Anforderungen eines Onlineshops erstellt worden. Jedoch sollten Sie das Muster nur nach sorgfältiger Prüfung und Anpassung auf Ihr konkretes Geschäftsmodell verwenden. Das nachfolgende Muster enthält daher zusätzliche Hinweise, die Sie beachten müssen und rote Passagen, die Sie besonders prüfen und ggf. anpassen müssen. Bitte entfernen Sie die Hinweise nach der Bearbeitung. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten. Urheberrecht: Sie dürfen das Muster solange innerhalb der Domain/Website nutzen, solange für diese auch Ihre Marketpress-Lizenz gilt. Weitergabe an Dritte, auch an Kunden (z.B. als Entwickler) ist nicht erlaubt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

1. Vertragspartner
2. Allgemeine Bedingungen
3. Angebot und Vertragsschluss
4. Preise
5. Zahlungsbedingungen
6. Teststellungsservice
7. Gefahrenübergang
8. Eigentumsvorbehalt
9. Haftung für Mängel
10. Haftungsausschluss
11. Konstruktionsänderungen
12. Geheimhaltung
13. Anwendbares Recht/ Gerichtsstand/ Teilnichtigkeit

1. Vertragspartner
1.1 Verträge kommen zustande mit LINN SPRACHVERSTÄRKER GmbH (nachfolgend LINN genannt), Donatusstraße 156, 50259 Pulheim, Geschäftsführerin: Lisa Marie Kikillus, Handelsregisternummer bei AG Köln unter HRB 102670, Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE335265738, Telefonnummer: +49 2234 200 40 40, E-Mail: info@linn-sprachverstaerker.de.

2. Allgemeine Bedingungen
2.1 Angebote, Kostenvoranschläge, Lieferungen und Leistungen von LINN erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten insbesondere für fabrikneue Erzeugnisse, Zubehör, Ersatzteile und sonstige Leistungen, soweit die Vertragspartner nicht Abweichendes schriftlich vereinbart haben.

2.2 Spätestens mit der verbindlichen Bestellung der Ware, deren Versandbereitstellung sowie Leistungen gelten diese Bedingungen vom Vertragspartner als angenommen. Eine Gegenbestätigung sowie Aufträge des Käufers mit Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen gelten durch LINN grundsätzlich als nicht angenommen. Ausdrücklich von LINN schriftlich bestätigte andere Einkaufsbedingungen gelten gegenüber LINN als rechtsverbindlich.

3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Die Angebote von LINN sind freibleibend. Leistungen, technische Unterlagen, Betriebskosten u.s.w. sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.

3.2 Im Falle einer Auftragsbestätigung durch LINN richtet sich der Vertragsinhalt ausschließlich nach dieser Auftragsbestätigung.

4. Preise
4.1 Die Preise sind in EURO angegeben. Andere Währungen gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.

4.2 LINN Preise verstehen sich als Industrie- und Behörden-Nettopreise, zuzüglich der jeweils derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab dem jeweiligen Firmenlager von LINN, derzeit 50259 Pulheim.

4.3 Die Versandkosten der bestellten Ware gehen zu Lasten des Käufers und sind in den Rechnungen gesondert ausgewiesen. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch LINN.

4.4 LINN ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine angemessene, entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen, wenn die Lieferung (mit Ausnahme von Dauerschuldverhältnissen) nicht innerhalb von 4 Wochen erbracht wurde oder zu erbringen ist und bis zur Lieferung eine Erhöhung der Rohmaterial- oder Hilfsstoffpreise, der Löhne und Gehälter, der Frachtkosten und der öffentlichen Abgaben eintritt. Hieraus resultiert kein Rücktrittsrecht des Vertragspartners.

4.5 Sofern der Kunde Lieferungen an Dritte oder Express-Lieferungen wünscht, ist LINN berechtigt, die insoweit anfallenden Versandkosten in Rechnung zu stellen.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Rechnungen über fabrikneue Ware (ausgenommen sind Ersatzteile) sind innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto zahlbar, ein weiteres Zahlungsziel gewährt LINN nicht. Mit Ablauf dieser Zahlungsfrist tritt Verzug auch ohne Mahnung ein. LINN ist in jedem Fall berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners auch auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen.

5.2 Die Servicerechnungen über Ersatzteile, Umbauten und sonstigen Dienstleistungen sind sofort ohne Abzug zahlbar, ein weiteres Zahlungsziel gewährt LINN nicht. Mit Ablauf dieser Zahlungsfrist tritt Verzug auch ohne Mahnung ein. LINN ist in jedem Fall berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners auch auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen.

5.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn LINN über den Betrag verfügen kann.

5.4 Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist LINN berechtigt, von dem Verzugszeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 % (bei Geschäften an denen Verbraucher beteiligt sind 4 %) über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, alternativ in der gesetzlich maximal zulässigen Höhe. Der Nachweis eines höheren Schadens durch LINN ist zulässig.

5.5 Wenn LINN Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, insbesondere wenn dieser seine Zahlungen eingestellt hat, so ist LINN berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

5.6 Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltungen oder Minderung nur berechtigt, wenn die zugrundeliegenden Gegenabsprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

6. Teststellungsservice
6.1 Die Angebote von LINN sind freibleibend und unverbindlich.

6.2 Im Falle der Bestätigung einer unverbindlichen Teststellung ist diese nicht verbindlich. Einen Anspruch darauf hat ein Kunde nicht.

6.3 Die zur Teststellung zur Verfügung gestellte Ware befindet sich bis zum Eingang der in Rechnung gestellten Summe (inkl. Mehrwertsteuer) im Eigentum von LINN.

6.4 LINN behält sich vor, im Falle der Verletzung der Sorgfaltspflicht und damit verbundenen Schäden an der Ware entsprechend geltend zu machen. Dies erfolgt mit Berechnung der beschädigten Ware, abzüglich Restwertes.

6.5 Dem Besteller des Teststellungsservices steht die zur Teststellung zur Verfügung gestellten Ware 7 Tage ab Versanddatum in seinem Umfeld zur Verfügung.

6.6 Erfolgt die Rücksendung nicht spätestens am 8. Tag nach Versanddatum, so verpflichtet sich der Vertragspartner zum Kauf der ihm zu Testzwecken zur Verfügung gestellten Ware in Höhe der allgemeinen LINN Verkaufspreise. Die Rücksendung der vollständigen Ware erfolgt in Originalverpackung und auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

6.7 Kommt dem Besteller die Ware während des Teststellungszeitraums abhanden, so berechnet LINN die zu Testzwecken überlassene Ware in der Weise, als wenn die Ware gekauft worden wäre.

7. Gefahrenübergang
7.1 Die Gefahr des Untergangs sowie der Beschädigung der gekauften Ware geht mit der Versandbereitstellung der Ware auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder LINN noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen hat. Der Käufer bevollmächtigt LINN unwiderruflich alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, den Versand an den Käufer durchzuführen. Dies betrifft auch die Beauftragung eines Versandunternehmens mit LINN als Versenderadresse. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden von LINN in Rechnung gestellt.

7.2 Teillieferungen sind zulässig.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 LINN behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der einfache, der verlängerte und der erweiterte Eigentumsvorbehalt gelten als vereinbart.

8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist LINN zur Rücknahme berechtigt und der Vertragspartner zur Herausgabe des Liefergegenstandes verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch LINN gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

8.3 Die Verarbeitung und Umbildung des Liefergegenstandes durch den Vertragspartner wird stets für LINN vorgenommen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner entsprechend des verlängerten sowie erweiterten Eigentumsvorbehaltes die Gegenstände zu übergeben, in denen die Ware verbaut wurde sowie bei Weiterverkauf der gelieferten und nicht bezahlten Ware, den Rechnungsempfänger zu benennen und darüber zu informieren, dass der Rechnungsbetrag an LINN abgetreten ist.

9. Haftung für Mängel
9.1 LINN gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Versandbereitschaft der Ware. Vorgenommene Veränderungen an den Produkten, ausgewechselte Teile oder Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, führen zum Wegfall jedweder Gewährleistung.

9.2 Der Käufer muss innerhalb einer angemessenen Frist, vereinbart hierfür gelten 10 Kalendertage nach Erhalt der Liefergegenstände, Mängel schriftlich anzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdecken LINN schriftlich mitzuteilen. Im Falle der Mängelrüge des Käufers hat dieser das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) LINN einzusenden. Erfolgt eine Mängelbeseitigung ohne Rücksendung der Ware durch den Käufer selbst, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch auf den Ersatz der defekten Teile. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Eingriffe an der Verkaufsware, Verschleißartikel sowie alle Gebraucht- und Vorführgeräte. Rücksendungen mit Transportschäden gehen zu Lasten des Käufers. Rücksendungen sind grundsätzlich sorgfältig zu verpacken und frachtfrei zurückzusenden, anderenfalls wird die Annahme verweigert.

9.3 Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. LINN kann nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder im Austausch eine mängelfreie Sache liefern. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Vertragspartner das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

9.4 Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch LINN.

10. Haftungsausschluss
10.1 Ausgeschlossen sind alle über die in den vorstehenden Abschnitten enthaltenen Regelungen hinausgehenden Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere auf Kündigung, Minderung, Schadensersatz sowie auf Erstattung vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund.

10.2 Der Einsatz der gelieferten Ware durch den Käufer erfolgt auf eigenes Risiko des Käufers. Die Ware ist ausschließlich gemäß den Betriebsanleitungen und den gesetzlichen Bestimmungen einzusetzen. Die Haftung für die Einhaltung obliegt dem Käufer.

11. Konstruktionsänderungen
11.1 Im Fall der Abweichung der gelieferten Ware zur Darstellung in Prospekten, Angeboten, Website usw. behält sich LINN das jederzeitige Recht von Konstruktionsänderungen vor, sofern diese den Kaufgegenstand nicht wesentlich verändern.

12. Geheimhaltung
12.1 Sofern nicht die jeweils gültigen, gesetzlichen Datenschutzbedingungen widersprechen, gelten die von LINN im Zusammenhang mit der Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

13. Anwendbares Recht/ Gerichtsstand/ Teilnichtigkeit
13.1 Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen LINN und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn in den AGBs von Schriftform gesprochen wird, schließt dies E-Mail mit ein.

13.2 Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichs Sondervermögen ist, ist ausschließbarer Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das Gericht des Sitzes von LINN (Gerichtsstand Köln).

13.3 Sollte eine Bestimmung in dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch auf die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.

LINN SPRACHVERSTÄRKER GmbH, Donatusstraße 156, D-50259 Pulheim